Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Bildungspaket für bedürftige Kinder
| Leistungsbeschreibung |
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Das Bildungspaket ist bedarfsauslösend, so dass unter Umständen auch Personen, die sonst keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, nur aufgrund der Bildungs- und Teilhabebedarfe hilfebedürftig sein können (dies ist mit den örtlich zuständigen Stellen zu klären).
• Mehr zum Thema – siehe nachfolgende Links. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Anträge stellen Empfänger von
Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Antragstellung ist erforderlich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf, der an Berechtigte nach SGB II und SGB XII (nicht Kinderzuschlag/Wohngeld) ohne Antrag ausgezahlt wird. Die entsprechenden Formulare halten die örtlich zuständigen Behörden bereit. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Antragstellung hat in der Regel im Voraus zu erfolgen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten? |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium. Stand: 25. April 2012. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






