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9982425 2012/05/07 11/10/28

Bildungspaket für bedürftige Kinder

Leistungsbeschreibung

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII, auch analog für Asylbewerber nach § 2 Abs. 1 AsylbLG),
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen.

Das Bildungspaket ist bedarfsauslösend, so dass unter Umständen auch Personen, die sonst keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, nur aufgrund der Bildungs- und Teilhabebedarfe hilfebedürftig sein können (dies ist mit den örtlich zuständigen Stellen zu klären).

Das Bildungspaket gilt für Schülerinnen und Schüler (in SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld nur bis einschließlich 24 Jahre und wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten). Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen (Teilhabe) in Sport, Kultur und Freizeit – hier gilt die Vollendung des 18. Lebensjahres als Obergrenze.

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten in Schule und Kindertagesstätte.
  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten (zum 1. August im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des ersten Schultages im SGB XII), 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr (zum 1. Februar im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des Beginns des zweiten Schulhalbjahrs im SGB XII).
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele (insbesondere die Versetzung in das nächste Schuljahr) zu erreichen.
  • Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung (auch Schüler/innen im Hort bis zum Jahr 2013) oder in der Kindertagespflege. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro pro Essen.
  •  10 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) und Teilnahme an Freizeiten.

• Mehr zum Thema – siehe nachfolgende Links.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Anträge stellen Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel beim örtlichen Jobcenter;
  • Kinderzuschlag oder Wohngeld bei der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis;
  • Sozialhilfe nach SGB XII bei der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis als Sozialhilfeträger;

Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung ist erforderlich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf, der an Berechtigte nach SGB II und SGB XII (nicht Kinderzuschlag/Wohngeld) ohne Antrag ausgezahlt wird. Die entsprechenden Formulare halten die örtlich zuständigen Behörden bereit.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung hat in der Regel im Voraus zu erfolgen.

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Was sollte ich noch wissen?

Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?

Wer als Anbieter von Leistungen den bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die kreisfreie Stadt bzw. den Landkreis oder das örtliche Jobcenter wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
 

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium. Stand: 25. April 2012.

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Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: