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8959235 2012/03/13 14/39/54

Bildungsurlaub

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

9035813
Rechtsgrundlage

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
 

9035814
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958301 Umschulung / Weiterbildung
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: