Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung
| Leistungsbeschreibung |
Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen. Beispiele dafür sind Umgang mit:
Im Bereich der Biostoffe konkurrieren zwei verschiedene Verordnungen: Die Biostoffverordnung für die genannten Fälle und die Arbeitsstättenverordnung u.a. für Luftbelastungen durch Schimmel in Arbeitsräumen oder verkeimte Klimaanlagen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
an das zuständige Regierungspräsidium |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden dieser außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Bemerkungen |
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitsschutz |
| Zuständige Behörden: |






