Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Blindenhilfe
| Leistungsbeschreibung |
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag ist bei dem für den Wohnort zuständigen Sozialamt zu stellen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Keine |
| Rechtsgrundlage |
Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Im Land Hessen kann als weitere Leistung das Landesblindengeld in Betracht kommen. |
| Unterstützende Institutionen - weitere Informationen |
Zuständig ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (Darmstadt). Telefon: 06151 801-0, Homepage: www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






