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8965466 2012/04/03 13/36/06

Bürgerberatung (Bürgerservice; auch mobiler Bürgerservice)

Leistungsbeschreibung

Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
 
Mobiler Bürgerservice:

Diese Serviceangebote der Städte und Gemeinden sind zunehmend in Bürgerämtern konzentriert oder werden über das Internet angeboten.
Damit werden aber werden nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zufriedenstellend erreicht. Oftmals setzt auch die Bearbeitung doch das persönliche Erscheinen des Antragstellers voraus. Nicht nur für Berufstätige eine Belastung; es sind insbesondere ältere, behinderte oder kranke Menschen, für die ein Behördengang nur mit erheblichem Aufwand verbunden ist und den Einsatz einer Betreuungsperson oder eines Fahrdienstes erfordern. Häufig stehen auch die technischen Voraussetzungen nicht zur Verfügung; beispielsweise wenn Bürgerinnen und Bürger keinen Internetzugang besitzen. Auch telefonisch sind lediglich Anfragen, aber keine abschließenden Bearbeitung von Verwaltungsprozessen möglich.

Deshalb beschreiten einige Städte und Gemeinden in Hessen neue Wege:

Der mobile Bürgerservice ermöglicht die Bearbeitung von Dienstleistungen vor Ort mit Hilfe mobiler Ausrüstung – von der Auskunft und Beratung über die Antragsannahme bis hin zur Bezahlung. Dabei stehen die gleichen Leistungen wie in einem Bürgeramt zur Verfügung.

Bearbeitet werden können beispielsweise:

  • An- und Ummeldung des Wohnsitzes
  • Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses und/oder Kinderreisepasses
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Informationen zu Anträgen verschiedener Fachämter (z.B. Kindergeld, Tagesbetreuung von Kindern, Sozialhilfe u.v.m.)
     
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An wen muss ich mich wenden?

Über die Erreichbarkeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.


Erfragen Sie dort auch, ob ein mobiler Bürgerservice angeboten wird.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Ihre Stadt oder Gemeinde einen mobilen Bürgerservice anbietet, benötigen Sie die notwendigen Unterlagen für die entsprechende Verwaltungshandlung (siehe jeweilige Dienstleistung)
 

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Welche Gebühren fallen an?

Sofern Ihre Stadt oder Gemeinde einen mobilen Bürgerservice anbietet, fallen die Gebühren für die entsprechende Verwaltungshandlung an (siehe jeweilige Dienstleistung)

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958450 Sonstiges
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Wirtschaft, Standortentwicklung, Bürgerservice
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