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10005212 2012/03/26 12/15/30

Bundesfreiwilligendienst

Leistungsbeschreibung

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA

Vorraussetzungen
Pflichtschulzeit ist absolviert

Hinweis: Siehe auch die Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr
 

 

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An wen muss ich mich wenden?

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie die erforderliche Unterlagen bei der Einsatzstelle.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine.

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Rechtsgrundlage 10005242
Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf
Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?

  • Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
  • Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
  • Schriftliche Vereinbarung abschließen
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Bemerkungen

Weiterführende Informationen

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Hinweise (Besonderheiten)

  • eine gesetzliche Regelung zum Kindergeldbezug ist noch nicht verabschiedet; eine rückwirkende Zahlung ab Dienstbeginn ist beabsichtigt
  • ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)
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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien:
Zuständige Behörden: