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9764912 2010/08/31 07/25/54

Integrationsamt, Leistungen für Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber

Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Leistungsträger für berufstätige behinderte Menschen in Hessen. Mit seinen Angeboten trägt es dazu bei, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Die vielfältigen Angebote werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um

  • Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
  • Leistungen an deren Arbeitgeber
  • Besonderer Kündigungsschutz und Prävention
  • Kursangebot zum Schwerbehindertenrecht
  • Fragen zum Arbeitsrecht und den Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen
     
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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
  • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

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Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch Faltblatt 1, Ziele, Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes - Eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber -
 

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
Zuständige Behörden: