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8967225 2011/10/26 12/13/21

Deponien

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Abfälle in Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner hier.

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Was sollte ich noch wissen?

Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die bislang auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29. April 2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben. Die Neufassung der Deponieverordnung ist am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.
Informationen zu Arbeitshilfen zum Thema Deponietechnik finden Sie hier.  Allgemeine Informationen können Sie hier abrufen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958661 Ver- und Entsorgung
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: