Stadt Ober-Ramstadt
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Ehescheidung
| Leistungsbeschreibung |
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das für den Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständige Amtsgericht. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu Regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Scheidung |
| Zuständige Behörden: |






