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8966638 2011/10/27 10/36/00

Ehescheidung

Leistungsbeschreibung

Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist.

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An wen muss ich mich wenden?

Das für den Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständige Amtsgericht. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

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Was sollte ich noch wissen?

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu Regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958465 Scheidung
Zuständige Behörden: