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10475141 2011/11/22 11/48/17

Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung im Inland

Leistungsbeschreibung

Im Ausland geschlossene Ehen werden auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge.

Die so genannte „Nachbeurkundung“ hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.

Antragsberechtigt ist jeder der beiden Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Ehegatten und Kinder.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes)

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt.

Regelmäßig werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • und die ausländische Eheurkunde -gegebenenfalls mit Beglaubigungen.
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Welche Gebühren fallen an?

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 80 Euro.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958459 Heirat
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen