Stadt Ober-Ramstadt
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Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung im Inland
| Leistungsbeschreibung |
Im Ausland geschlossene Ehen werden auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Die so genannte „Nachbeurkundung“ hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Antragsberechtigt ist jeder der beiden Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Ehegatten und Kinder. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 80 Euro. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Heirat |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






