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8966550 2012/04/04 09/29/41

Eheurkunde

Leistungsbeschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen: 

  • Die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Eheschließung.
 
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
 
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?
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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958459 Heirat
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen