Stadt Ober-Ramstadt
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Ehrenbrief des Landes Hessen
| Leistungsbeschreibung |
Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten, die für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft im Jahre 1973 vom damaligen Ministerpräsident Albert Osswald gestiftet wurde. Über die Verleihung eines Ehrenbriefes entscheiden seit 1998 die Landrätin oder der Landrat, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, in deren, bzw. dessen Zuständigkeitsbereich der bzw. die Auszuzeichnende ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, in deren, bzw. dessen Zuständigkeitsbereich der bzw. die Auszuzeichnende ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In der Anregung an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister sollten zur vorgeschlagenen Person mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Prüfung des Vorschlags kann unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, da die verschiedenen Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen die bzw. der Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war, zu dem Vorschlag Stellung nehmen müssen. |
| Rechtsgrundlage |
Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen vom 26. Mai 1973 in der Fassung vom 5. September 2008 |
| Rechtsbehelf |
Es handelt sich bei der Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen um eine Auszeichnung, die - sofern die im Erlass genannten Voraussetzungen vorliegen - verliehen werden kann (nicht: muss). |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für die Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief kommen die nachfolgenden ehrenamtlichen Funktionen in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen in Betracht: Vereinsvorsitzende, stellvertretende Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand, sowie Schriftführer. Daneben können Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträte in gemeindlichen Gremien sowie Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter die Auszeichnung erhalten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch anderes ehrenamtliches Engagement mit dem Landesehrenbrief ausgezeichnet werden. |
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