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9894552 2012/05/09 08/53/12

Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis

Leistungsbeschreibung

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig.

Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

an die Hessische Eichdirektion

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben und Nachweis über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals
  • Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle  

HINWEIS: Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Stelle.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.

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Rechtsgrundlage 9894573
Bemerkungen

Verfahrensablauf
Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.

Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9722832 Sachverständige
Zuständige Behörden: