Stadt Ober-Ramstadt
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Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis
| Leistungsbeschreibung |
Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig. Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
an die Hessische Eichdirektion |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
HINWEIS: Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Stelle. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand. |
| Rechtsgrundlage | |
| Bemerkungen |
Verfahrensablauf Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |






