Stadt Ober-Ramstadt
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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
| Leistungsbeschreibung |
Ab dem 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Voraussetzungen Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind. |
| Welche Gebühren fallen an? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |






