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8959080 2012/04/24 13/16/10

Einkommensteuer

Leistungsbeschreibung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbständiger Arbeit,
  • nichtselbständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Einkommensteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung, die hier heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.

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An wen muss ich mich wenden?

Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

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Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

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Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen hessischen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie hier.

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium der Finanzen. Stand: 24. April 2012.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958298 Steuern und Sozialabgaben
Zuständige Behörden: