Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Einkommensteuer - Vorauszahlung
| Leistungsbeschreibung |
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer setzt das zuständige Finanzamt durch Vorauszahlungsbescheid fest, soweit die voraussichtlich entstehende Einkommensteuer nicht bereits durch Steuerabzugsbeträge (z.B. Lohnsteuer) gedeckt werden kann. Die für den Veranlagungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen werden auf die Jahressteuerschuld angerechnet.
In manchen Fällen reicht auch der Steuerabzug nicht aus, um die vo-raussichtliche Einkommensteuerschuld auszugleichen. Dies kann z.B. auftreten, wenn der Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn eines Ehegatten nach der Steuerklasse V vorgenommen wird oder wenn zusätzliche steuerfreie Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit) den persönlichen Einkommensteuersatz erhöhen (sog. Progressionsvorbehalt). Auch dann kann es zu einer Festsetzung von Vorauszahlungen kommen. Höhe der Vorauszahlungen |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Das Finanzamt wird die ggf. notwendigen Nachweise und Erklärungen nach den Verhältnissen des Einzelfalls anfordern. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Vorauszahlungen sind jeweils am
des Kalenderjahres an das zuständige Finanzamt zu entrichten. |
| Rechtsbehelf |
Gegen die Festsetzung von Vorauszahlungen ist der Einspruch möglich. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
|
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Steuern |
| Zuständige Behörden: |






