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8968731 2011/11/02 12/03/19

Einschulungsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an den Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet.

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An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

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Anliegenkategorien: 8958574 Schulrecht
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg