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10515479 2011/12/09 10/55/56

Einsicht in das Handelsregister

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen.

Das Verzeichnis gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Gemeinsames Registerportal der Länder

Seit 1. Januar 2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister (zum Teil)

HINWEIS: Vereinsregister, die noch nicht elektronisch geführt werden, können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abschrift aus dem Vereinsregister per Post.

Recherchen zu einzelnen Firmen sowie zu Unternehmensdaten und der Abruf von Veröffentlichungen im Registerportal sind kostenfrei.

HINWEIS: Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

Unternehmensregister

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 1. Januar 2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie Jahresabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht
 

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An wen muss ich mich wenden?

An das Amtsgericht als Registergericht

Da die Führung der Handelsregister in Hessen auf die Amtsgerichte

Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
 
konzentriert ist, liegt die Zuständigkeit nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.

Die Vereinsregister werden ebenfalls bei diesen Registergerichten geführt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Vereins.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

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Welche Gebühren fallen an?
  • Einsicht in das Handelsregister (online und beim Registergericht): kostenfrei
  • Abruf von Daten im Internet:
    • EUR 4,50 Euro Registerblatt
    • EUR 1,50 je Datei
  • Abruf zusätzlicher Unternehmensinformationen aus dem Unternehmensregister: kostenfrei
  • Online-Bereitstellung von Dokumenten, die nicht im Internet abrufbar sind: EUR 2 pro Seite, mindestens EUR 25
     
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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das Portal www.handelsregister.de zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen und Einzelfirmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).

Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Nicht im Internet abrufbare Dokumente

Bis zu zehn Jahre alte Dokumente aus dem Handelsregister, die im Internetportal nicht abrufbar sind, können Sie sich auf Antrag bei Ihrem zuständigen Registergericht online zustellen lassen. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: