Stadt Ober-Ramstadt
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Einstiegsgeld
| Leistungsbeschreibung |
Ziel ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit von Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen und dadurch Arbeitslosigkeit beenden.
Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. TIPP: Nähere Informationen zum Einstiegsgeld erhalten Sie auf existenzgruender.de und bei der Bundesagentur für Arbeit. Konditionen Höhe Dauer des Bezuges
Wenn die Förderung länger als sechs Monate dauern soll, so wird in der Regel der Zuschuss gekürzt (Zuschussdegression). Auszahlung Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung kann Ihnen nicht gewährt werden. HINWEIS: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich. Voraussetzungen Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
bei Existenzgründung:
bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
HINWEIS: Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und/oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
bei Existenzgründung:
HINWEIS: Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen. bei Handwerksberufen zusätzlich
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos. Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung können jedoch weitere Kosten entstehen, so etwa für
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Zeitpunkt der Antragstellung
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
Unternehmensgründung
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Arbeitssuche / Jobsuche |
| Zuständige Behörden: |






