Stadt Ober-Ramstadt
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Eintragung in das Handelsregister
| Leistungsbeschreibung |
Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (zum Beispiel Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), so sind Sie Kaufmann oder Kauffrau und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. HINWEIS: Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen. Das von den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über alle Kaufleute im Bezirk des jeweiligen Registergerichts. Seit 1. Januar 2007 wird das Register ausschließlich elektronisch geführt.
Eintrag eines Kleingewerbes
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| An wen muss ich mich wenden? |
für die Anmeldung:
für die Eintragung:
Da die Führung der Handelsregister in Hessen auf die Amtsgerichte |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
Gutachten durch die IHK TIPP: Um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden sowie die Eintragung zu beschleunigen, sollten Sie Ihre geplante Unternehmensgründung schon im Vorfeld mit Ihrer IHK abstimmen.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






