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9885282 2011/08/26 14/04/14

Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer

Leistungsbeschreibung

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ergeben sich für Sie als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaft Änderungen, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Folgende Änderungen sind Melde- bzw. Eintragungspflichtig:

  •  Wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, oder wenn Sie Ihre berufliche Niederlassung in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
    • Name, Vorname,
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und die Bezeichnung nach der Fachberaterordnung
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes
    • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • Name und Anschrift des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes
       
  •  Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
    • Firma oder Name und Rechtsform
    • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Sitz und Anschrift
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 2 des Gesetzes
    • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner
    • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
       
  • Wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter weitere Beratungsstellen in dem Registerbezirk errichten. Einzutragen sind:
    • Name und Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Anschrift der weiteren Beratungsstelle
    • Namen der die weitere Beratungsstelle leitenden Person
       
  • Wenn Steuerberatungsgesellschaften weitere Beratungsstellen im Registerbezirk errichten werden. Einzutragen sind:
    • Firma, Sitz und Rechtsform der Steuerberatungsgesellschaft
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Anschrift der weiteren Beratungsstelle
    • Namen der die weitere Beratungsstelle leitenden Person


HINWEIS:

Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie bitte der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer.

Löschungen sind auch meldepflichtig!

 

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An wen muss ich mich wenden?

Die Eintragung oder Löschung erfolgt durch die Steuerberaterkammer Hessen, sofern die berufliche Niederlassung, der Sitz der Gesellschaft oder die weitere Beratungsstelle / Zweigstelle im Bundesland Hessenl liegt bzw. im Falle der Verlegung lag.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend. Steuerberatungsgesellschaften müssen der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen . Die Registergerichsteintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern der Sitz der Gesellschaft im Bundesland Hessen liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

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Rechtsgrundlage

 

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Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: