Stadt Ober-Ramstadt
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Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer
| Leistungsbeschreibung |
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ergeben sich für Sie als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaft Änderungen, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die Eintragung oder Löschung erfolgt durch die Steuerberaterkammer Hessen, sofern die berufliche Niederlassung, der Sitz der Gesellschaft oder die weitere Beratungsstelle / Zweigstelle im Bundesland Hessenl liegt bzw. im Falle der Verlegung lag. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend. Steuerberatungsgesellschaften müssen der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen . Die Registergerichsteintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Gebühren an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern der Sitz der Gesellschaft im Bundesland Hessen liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Bemerkungen |
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






