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8965849 2010/02/10 12/50/42

Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz

Leistungsbeschreibung

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

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An wen muss ich mich wenden?

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. kreisfreie Städte) überwacht.

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Rechtsgrundlage 9029603
Was sollte ich noch wissen?

 Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und beim  Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Verfahrensgrundlagen
Detaillierte Informationen zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Umwelt, Immissionsschutz, Anlagenbezogener Immissionsschutz, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im „Verfahrensbuch für Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG“

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Unterstützende Institutionen - weitere Informationen

Allgemeine Informationen, kann Ihnen die Stadtverwaltung Ober-Ramstadt erteilen.

Herr Beyer, Telefon: 06154 702-50

9701800
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958667 Sonstiges
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Regierungspräsidium Darmstadt

 

9701799