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8960600 2012/05/04 09/48/17

Enteignung

Leistungsbeschreibung

Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken. Eine Enteignung ist nur zulässig, wenn die Grundstücke zur Realisierung eines Vorhabens zwingend benötigt werden. Das Vorhaben muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z.B. Straßenbau).

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An wen muss ich mich wenden?

Die Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen, die jeweils für eine Regionen Hessens zuständig sind. Die Enteignungsbehörde arbeitet ähnlich einem Gericht weitgehend weisungsfrei. Sie regelt die Durchführung von Enteignungsverfahren einschließlich der Besitzeinweisungs- und Entschädigungsverfahren.

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Was sollte ich noch wissen?

Eine Enteignung ist nur gegen Entschädigung zulässig. Diese erfolgt in der Regel in Geld, ausnahmsweise ist die Gewährung von Ersatzland möglich. Die Entschädigung für Grund und Boden bemisst sich nach dessen Verkehrswert. Zu dessen Ermittlung werden i. d. R. Wertgutachten der bei den Gutachterausschüsse für Immobilienwerte herangezogen. Befinden sich Anlagen oder Aufwuchs auf den Flächen, können zusätzliche Wertgutachten z.B. von landwirtschaftlichen Sachverständigen erforderlich sein.

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Zuständige Behörden: