Stadt Ober-Ramstadt
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Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie über 50 Jahre alt und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, so bietet Ihnen die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer Anreize, eine neue Beschäftigung aufzunehmen: Ist die Aufnahme einer neuen Beschäftigung mit finanziellen Einbußen im Vergleich zum Arbeitsentgelt aus der früheren Tätigkeit verbunden, kann das neue Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit durch Leistungen der Agentur für Arbeit aufgestockt werden. Die Aufstockung erstreckt sich auch auf den zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Dauer des Anspruches auf Leistungen der Entgeltsicherung beträgt ohne Koppelung an die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld zwei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrem Nettoentgelt. Der Zuschuss beträgt im
der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgebend war und dem pauschalierten Nettoentgelt aus der neuen Beschäftigung. Daneben wird die geringere Alterssicherung durch eine zusätzliche Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgemildert.
Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? |
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungen erhalten Sie auf Antrag. Diesen müssen Sie vor der Aufnahme der Beschäftigung stellen. Die Dauer des Anspruches auf Leistungen der Entgeltsicherung beträgt zwei Jahre. Nach Unterbrechungen (zum Beispiel Befristung der Beschäftigung) werden die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen erneut für die noch nicht ausgeschöpfte Förderdauer von zwei Jahren erbracht.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Den Antrag müssen Sie vor Aufnahme der Beschäftigung schriftlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit, der Sie gerne auch berät. Die Entscheidung über Ihren Antrag teilt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich mit. Den Zuschuss zu Ihrem Nettoentgelt erhalten Sie monatlich nachträglich auf Ihr Konto überwiesen. Die zusätzlichen Beiträge zu der Rentenversicherung werden direkt dem zuständigen Träger der Rentenversicherung überwiesen. Ändert sich Ihr Arbeitsentgelt oder Ihr Beschäftigungsverhältnis, so müssen Sie dies der Agentur für Arbeit umgehend mitteilen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Arbeitssuche / Jobsuche |
| Zuständige Behörden: |






