Stadt Ober-Ramstadt
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Erbfolge
| Leistungsbeschreibung |
Wenn jemand stirbt und keine Verfügung über sein Erbe hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das gesamte Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu. |
| Unterstützende Institutionen - weitere Informationen |
Zuständig ist das Nachlassungsgericht Darmstadt, Telfon: 06151 992-0 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Erbschaftsantritt / Erbfall |
| Zuständige Behörden: |






