Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9883493 2012/05/07 15/55/47

Erbringung von Dienstleistungen als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner in Hessen, ohne eine Niederlassung in Hessen zu gründen, Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer vorübergehend oder gelegentlich eine Dienstleistung entsprechend den Berufsaufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) im Lande Hessen erbringen möchte, also Berufsaufgaben als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner wahrnehmen möchte, ohne in ein Berufsverzeichnis oder Gesellschaftsverzeichnis einer entsprechenden Kammer eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen zu sein, muss die erstmalige Ausführung dieser Dienstleistung vor deren Erbringung, in dringenden Fällen nachträglich, schriftlich oder durch elektronische Post anzeigen. Um dieser Verpflichtung gerecht werden zu können, stellt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aus Vereinfachungsgründen ein Formular zur Verfügung.

9883553
An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

9883554
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Dienstleistungsanzeige gemäß § 7   HASG
  • Bescheinigung gemäß Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2005/36/EG (nur bei Dienstleistungserbringern aus EU-Mitgliedsstaaten)
  • Berufsqualifikationsnachweis (Diplom oder sonstiger Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung) oder entsprechende Bestätigung der zuständigen berufsständischen Kammer oder vergleichbaren Einrichtung
  • Sofern der Beruf im Heimat-/Herkunftsstaat nicht reglementiert ist, Nachweis über Ausübung einer Berufstätigkeit über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren während der letzten 10 Jahre
  • Berufshaftpflichtversicherungsnachweis
  • Bescheinigung über Konkurs- oder Insolvenzfreiheit
  • Strafregisterauszug

 

9883555
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Dienstleistungsanzeige ist vor der Aufnahme der Dienstleistung zu erbringen. In einigen Fällen kann sie auch nachgeholt werden.

9883556
Rechtsgrundlage 9883557
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961058 Bauwesen
Zuständige Behörden: