Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Erbvertrag
| Leistungsbeschreibung |
Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen. Hiervon können Sie sich im Normalfall nur wieder lösen, wenn Sie mit dem Vertragspartner des Erbvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Testament / Erbvertrag |
| Zuständige Behörden: |






