Stadt Ober-Ramstadt
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Europäischer Feuerwaffenpass
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwal-tung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren. |
| Rechtsgrundlage |
§ 32 Waffengesetz (WaffG) - Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Jagd |
| Zuständige Behörden: |






