Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9982158 2011/06/21 07/07/01

Europäischer Feuerwaffenpass

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.

Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Voraussetzungen für die Erlangung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaf-fenpass eintragen lassen wollen.

 

9982180
An wen muss ich mich wenden?

Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwal-tung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

9982183
Rechtsgrundlage

§ 32 Waffengesetz (WaffG) - Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) - Geltungsdauer (fünf Jahre, zwei-malige Verlängerung um jeweils fünf Jahre möglich)
 

9982182
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958619 Jagd
Zuständige Behörden: