Stadt Ober-Ramstadt
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Fachkundenachweis Waffenhandel
| Leistungsbeschreibung |
Für den Handel mit Munition und Schusswaffen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach dem Waffengesetz erforderlich. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist, nach Prüfung des Antrages durch die Erlaubnisbehörde, die erforderliche Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer - IHK - abzulegen. In dieser theoretischen und praktischen Prüfung sind nachzuweisen:
Eine Einschränkung des Prüfungsstoffes ist durch thematische Beschränkung der Erlaubnis möglich. Ausgenommen von der Prüfungspflicht ist, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ansprechpartner für den Antrag auf Erlaubnis und die Anmeldung zur Prüfung ist die jeweils örtlich zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte. Von dort wird der Antrag auf Prüfung der Fachkunde an die zuständige IHK weitergeleitet |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Prüfungsgebühr der IHK Frankfurt/Main beträgt derzeit 255 €, die der IHK Kassel 307 €. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Beratung bei Fragen zur Prüfung erhalten Sie bei den zuständigen IHKs (Für die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen besteht ein staatlicher Prüfungsausschuss mit Geschäftsführung bei der IHK Frankfurt am Main; für den Regierungsbezirk Kassel bei der IHK Kassel). |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






