Stadt Ober-Ramstadt
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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
| Leistungsbeschreibung |
In Hessen können Jugendliche im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)" schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Voraussetzungen
für Begleitpersonen:
Verfahrensablauf: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






