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8962887 2011/12/13 09/55/42

Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind.

Voraussetzungen:

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
  • Mindestalter: 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen - 19 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben.
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An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz).

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
  • Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
  • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • ggfls. leistungspsychologisches Gutachten

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen.

Erkundigen Sie sich deshalb vor der Antragstellung wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu führen ist.

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Welche Gebühren fallen an?
  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nrn. 126.2, 201 und 202 GebOSt --- 39,30 Euro
  • bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich Geb. nach Nr. 202.1 --- 10,20 bis 35,80 Euro
  • Ausstellung des Behördenführungszeugnisses --- 13,00 Euro
  • ggfls. Kosten für die Ortskundeprüfung (20,50 bis 57,30 Euro)
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nr. 126.2, 201 und 204 --- 34,70 Euro
  • plus Ausstellung des Behördenführungszeugnisses --- 13,00 Euro
  • Wird die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungFzF versagt, beträgt die Gebühr nach Geb.-Nr. 206 GebOSt  33,20 Euro bis 256,00 Euro
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Was sollte ich noch wissen?

In welchen Fällen ausnahmsweise keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich ist, ergibt sich aus § 48 Abs. 2 FeV.

Wegen der Definition „entgeltlich und geschäftsmäßig“ und der Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die  §§ 42, 43 und 48 PBefG.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung