Stadt Ober-Ramstadt
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Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll
Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Antragstellung wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu führen ist. |
| Welche Gebühren fallen an? |
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| Was sollte ich noch wissen? |
In welchen Fällen ausnahmsweise keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich ist, ergibt sich aus § 48 Abs. 2 FeV. Wegen der Definition „entgeltlich und geschäftsmäßig“ und der Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 42, 43 und 48 PBefG. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






