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8963080 2011/07/11 10/27/31

Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt mit völlig neuen Klassen-Einteilungen und höheren Mindestanforderungen für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern nicht Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t oder mehr oder Kraftomnibusse geführt werden, bleibt der alte Führerschein längstens bis 19.01.2033 gültig. Soweit eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder ein Internationaler Führerschein benötigt werden, ist der Umtausch zwingend erforderlich.

Gegenüberstellung Klassen

In welche neuen Klassen Ihr bisheriger Führerschein umgeschrieben wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Meldebestätigung
  • jetziger Führerschein
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • ggf. weitere Unterlagen
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Inhabern einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist die Fahrerlaubnis nach neuem Recht nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Der Kartenführerschein sollte mindestens 4 Wochen vorher beantragt sein, damit das Weiterbestehen der betreffenden Fahrberechtigung gesichert ist.

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Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
 

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Anträge / Formulare

Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg