Stadt Ober-Ramstadt
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Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, ggf. Krankenkraftwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen. Ist die FzF bereits abgelaufen ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Detaillierte Einzelfallinformationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlägerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Eine Verlängerung der FzF über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus ist nur möglich, wenn zusätzlich die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV nachgewiesen wird. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






