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10099816 2011/11/02 08/37/58

Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre. Beantragen Sie diese nach Vollendung des 45. Lebensjahres, erhalten Sie die Fahrerlaubnis befristet für jeweils fünf Jahre.
     
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An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
    Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.

    Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D und D1, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten.

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Hinweis: Je nach Gemeinde können weitere Unterlagen (z.B. Führungszeugnis) erforderlich sein.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer des bisherigen Führerscheins gestellt, erfolgt keine „Verlängerung“ mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem Führerschein nicht mehr hervor.

Hinweis:

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
 

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Rechtsgrundlage
  • §§ 23 und 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlagen 5 und6 FeV
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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: