Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

8962671 2011/09/21 06/04/54

Fahrerlaubnis: Ersterteilung

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr.

Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
 

  • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt regelmäßig, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

8991943
An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

8991944
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • ggf. Führerschein (bei Erweiterungen)
  • ggf. original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. 
     
  • für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und S:
    Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe) und Sehtest
  • für Klasse C1, C1E, C und CE:
    Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
  • für Klasse D1, D1E, D und DE:
    Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0"
8991938
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

8991939
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T werden unbefristet erteilt.
  • Die der Klassen C1, C1E werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für fünf Jahre.
  • Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.
8991940
Rechtsgrundlage

§§ 4 bis 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
 

8991941
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.

8991942
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg