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8962702 2012/03/06 10/22/11

Fahrerlaubnis: Erweiterung

Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Dafür ergeben sich folgende Voraussetzungen:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M, S und T)
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • jeweils erforderlicher Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe ist vorhanden
  • Sehvermögen ist nachgewiesen
  • ggf. ärztliche Gesundheitsuntersuchung nachgewiesen

Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann eine erweiterte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • ggf. Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen
  • ggf. ärztliche(s) Gutachten
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Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, M, L, T, S, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres gültig.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
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Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
 

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Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Einzelfallinformationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder ggf. Ihrer Fahrschule.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg