Stadt Ober-Ramstadt
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Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
| Leistungsbeschreibung |
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der ggf. festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse A und B mit den entsprechenden Unterklassen zusätzlich:
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, D oder D1 mit den entsprechenden Unterklassen zusätzlich:
Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
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| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stand: 11. Mai 2012. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






