Stadt Ober-Ramstadt
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Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
| Leistungsbeschreibung |
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen A, A1, B, B1, C1, C, D1, D, L, M und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt vorsprechen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Geb.-Nr. 202.1 GebOSt. |
| Rechtsgrundlage |
Es gelten die Sonderbestimmungen für Inhaber von Führerscheinen aus EU-/EWR-Staaten in den §§ 28 und 30 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). |
| Bemerkungen |
Wegen der Gültigkeit und Umschreibung von Führerscheinen aus anderen als EU- oder EWR-Staaten siehe Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR-Staaten): umschreiben". Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - BMVBS - für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Merkblatt finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter Verkehr/Straßenverkehr/Fahrerlaubniswesen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |






