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10593837 2012/01/17 11/25/21

Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben

Leistungsbeschreibung

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen A, A1, B, B1, C1, C, D1, D, L, M und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

Achtung:
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerscheine keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht harmonisierter Klassen, dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist - aber längstens für sechs Monate - im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
 

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An wen muss ich mich wenden?

Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt vorsprechen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Ausländischer Führerschein

Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Geb.-Nr. 202.1 GebOSt.

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Rechtsgrundlage

Es gelten die Sonderbestimmungen für Inhaber von Führerscheinen aus EU-/EWR-Staaten in den §§ 28 und 30 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

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Bemerkungen

Wegen der Gültigkeit und Umschreibung von Führerscheinen aus anderen als EU- oder EWR-Staaten siehe Leistungsbeschreibung  "Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR-Staaten): umschreiben".

Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  - BMVBS - für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Merkblatt  finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter Verkehr/Straßenverkehr/Fahrerlaubniswesen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: