Stadt Ober-Ramstadt
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Familienbuch
| Leistungsbeschreibung |
Das
Familienbuch war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach
jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland,
angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt
Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der
Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. 1. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Heirat Scheidung |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






