Stadt Ober-Ramstadt
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Fertigpackung (Marktüberwachung)
| Leistungsbeschreibung |
Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden – insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für ganz Hessen ist zuständig die Hessische Eichdirektion.
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Bei Verdacht auf falsche Angaben auf Fertigpackungen werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das Produkt sollte noch erhältlich sein. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Das Gewicht vieler Produkte nimmt mit der Zeit z.B. wegen Austrocknung stark ab. Maßgeblich ist aber nur der Zeitpunkt der Herstellung (Verpackung). Zudem dürfen einzelne Packungen innerhalb gewisser Grenzen auch weniger als angegeben wiegen, lediglich der Mittelwert während der Produktion darf nicht unter den Angaben liegen. |
| Bemerkungen |
Austrocknung und Abweichungen bei einzelnen Produkten führen häufig zu Beanstandungen durch Endverbraucher, sind rechtlich aber nicht zu beanstanden. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften Verbraucherschutz |
| Zuständige Behörden: |






