Stadt Ober-Ramstadt
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Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit. Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? |
an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Veranstaltungsortes. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen (wie z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 120,00 € . |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Festsetzung ersetzt nicht andere notwendige Genehmigungen, wie beispielsweise die Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz. Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung, einem Markt oder Volksfest teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch noch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






