Stadt Ober-Ramstadt
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Festsetzung von Wochenmärkten
| Leistungsbeschreibung |
Ein Wochenmarkt im Sinne der Gewerbeordnung ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Warenarten anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, können Sie dafür eine sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde beantragen. Voraussetzungen
Hinweis: Daneben können eventuell weitere Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Haushaltswaren) zugelassen werden. Näheres ist in der jeweiligen Marktordnung der Gemeinde geregelt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Veranstaltungsortes. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen, wie z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 120,00 € . |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Festsetzung ersetzt nicht andere notwendige Genehmigungen, wie beispielsweise die Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz. Grundsätzlich darf jeder an Wochenmärkten teilnehmen. Als Veranstalter können Sie den Wochenmarkt aber auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Verfahrensablauf
Sobald der Wochenmarkt festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden(z. B. zum Schutz der Teilnehmer). Auflagen können auch noch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






