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9819177 2012/04/03 10/07/44

Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze

Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:

  • Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
  • Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Betriebliche Informationsveranstaltungen
  • Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchungen
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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“

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Welche Gebühren fallen an?

Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt

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Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.

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Rechtsgrundlage

§ 102 Sozialgesetzbuch IX,
§ 25 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)

 

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Was sollte ich noch wissen?

Siehe Faltblatt 14, Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Arbeitnehmer

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen finden Sie im Internet unter www.integrationsamt-hessen.de
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: