Stadt Ober-Ramstadt
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Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
| Leistungsbeschreibung |
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“ |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann. |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe Faltblatt 14, Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Arbeitnehmer |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen finden Sie im Internet unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






