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10334836 2012/08/17 14/33/43

Förderung von Familienzentren in Hessen

Leistungsbeschreibung

Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und kann bis zu 12.000,00 Euro pro Einrichtung und Jahr betragen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.

Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge auf eine Förderung für das Jahr 2011 sind bis einschließlich 17. Oktober 2011 und ab dem Jahr 2012 bis 1. März des jeweiligen Jahres einzureichen.

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Rechtsgrundlage

Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen vom 31.08.2011, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 38/2011, Seite 1181

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: