Stadt Ober-Ramstadt
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Förderung von Familienzentren in Hessen
| Leistungsbeschreibung |
Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Anträge auf eine Förderung für das Jahr 2011 sind bis einschließlich 17. Oktober 2011 und ab dem Jahr 2012 bis 1. März des jeweiligen Jahres einzureichen. |
| Rechtsgrundlage |
Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen vom 31.08.2011, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 38/2011, Seite 1181 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






