Stadt Ober-Ramstadt
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Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
| Leistungsbeschreibung |
Unionsbürger benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet" (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) findet für Unionsbürger grundsätzlich keine Anwendung.
Für die nichterwerbstätigen Unionsbürger gelten besondere Voraussetzungen. Sie sind nur dann freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel für sich und ihre Familienangehörigen verfügen, so dass keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Ausländerbehörden: In Hessen bei den Landräten und Oberbürgermeistern |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Grundsätzlich keine. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
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| Zuständige Behörden: |






