Stadt Ober-Ramstadt
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Frühförderung Hörgeschädigte
| Leistungsbeschreibung |
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich bitte an eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Nach der Geburt Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






