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8966038 2011/11/02 12/40/58

Futtermittelkontrolle

Leistungsbeschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
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An wen muss ich mich wenden?

Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

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Rechtsgrundlage

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958622 Tierhaltung
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: