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9847794 2011/01/25 08/36/24

Gaststättenunterrichtung

Leistungsbeschreibung

Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Eine Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist die Kenntnis bestimmter lebensmittelrechtlicher Kenntnisse. Diese Kenntnisse muss entweder der Betreiber oder dessen Stellvertreter besitzen.

Diese notwendigen Kenntnisse werden im Regelfall in der von den Industrie- und Handelskammern angebotenen Gaststättenunterrichtung erworben und durch den bescheinigten Besuch einer solchen Unterrichtung nachgewiesen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung für die Gaststättenunterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer direkt. Der Besuch der Gaststättenunterrichtung ist bundesweit möglich.

Die Unterrichtung sollte schon erfolgen, bevor der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte beim Ordnungsamt gestellt wird.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über die Entrichtung der Teilnahmegebühr
  • Identitätsnachweis (z. B. Bundespersonalausweis)
     
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Welche Gebühren fallen an?

Die Teilnahmegebühren werden von den Industrie- und Handelskammern aufwandsbezogen ermittelt und können daher von Kammer zu Kammer leicht differieren (etwa 60,00 €).

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Rechtsgrundlage

§ 2, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz

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Was sollte ich noch wissen?

Es findet keine Prüfung über die unterrichteten Themen statt.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: