Stadt Ober-Ramstadt
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Gebäudeabsteckung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie
eines neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die
Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist
nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf
dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu
beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für
Vermessungswesen bescheinigt sein muss. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Prüfsachverständige für Vermessungswesen finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (http://www.ingkh.de). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






