Stadt Ober-Ramstadt
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Geburt im Ausland, Nachbeurkundung im Inland
| Leistungsbeschreibung |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, besteht die Möglichkeit, die Geburt auf Antrag in das Geburtenregister seines deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge. Antragsberechtigt ist jeder der beiden Elternteile sowie dessen Ehegatte (Lebenspartner) oder die Kinder des im Ausland Geborenen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland kostet 40 Euro |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Nach der Geburt |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






