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10475097 2011/11/22 11/50/38

Geburt im Ausland, Nachbeurkundung im Inland

Leistungsbeschreibung

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, besteht die Möglichkeit, die Geburt auf Antrag in das Geburtenregister seines deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge.

Die so genannte „Nachbeurkundung“ hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann.

Antragsberechtigt ist jeder der beiden Elternteile sowie dessen Ehegatte (Lebenspartner) oder die Kinder des im Ausland Geborenen.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes)

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt.

Regelmäßig werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • und die ausländische Geburtsurkunde - gegebenenfalls mit Beglaubigungen.
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Welche Gebühren fallen an?

Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland kostet 40 Euro

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958429 Nach der Geburt
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen